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Samstag, 04. April 2020 10:45 Uhr

DFB reagiert: Änderung der Spielordnung ermöglicht Saisonverlängerung oder Saisonwertung bei Abbruch DFB reagiert: Änderung der Spielordnung ermöglicht Saisonverlängerung oder Saisonwertung bei Abbruch

Mannschaft 1: 1. FC Wunstorf
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Kreis Holzminden (mm). Vielen Fußballern blutet derzeit das Herz. Mit zahlreichen Trainingseinheiten und Vorbereitungsspielen hatte man auf den Rückrundenstart hingearbeitet, doch dann traf Deutschland das Coronavirus, welches derzeit das Leben jedes einzelnen Einwohners stark einschränkt. Dennoch stellen sich die Fußballer viele Fragen, wie z.B.  "Wird die Saison überhaupt noch einmal fortgesetzt?" oder "Wie wird die Saison bei einem Abbruch gewertet?"

Seit dem gestrigen Freitagvormittag ist klar, dass der Trainings- und Spielbetriebs bis auf Weiteres ausgesetzt wird (wir berichteten), dies gilt im Amateurbereich für 21 Landes- und fünf Regionalverbände. Nun änderte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sowohl die DFB-Spielordnung als auch die DFB-Jugendordnung, um in der aktuellen Kreisensituation dringend nötige Flexibilisierungen sowie Erleichterungen für die Vereine zu ermöglichen. Die Änderungen wurden vom DFB-Vorstand beschlossen. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind bis zum 30. Juni 2021 gültig.

ALLE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

DFB-Spielordnung

Saisonwertung (§ 4): Sollte ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Beginn und Ende des Spieljahres (§ 7): In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden.

Wechselperioden für Amateure (§ 16): Die regulären Wechselperioden sind grundsätzlich vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar. Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, kann der DFB-Vorstand jetzt erforderliche Anpassungen für den deutschen Amateurfußball beschließen. In Bezug auf weitere feste Stichtage – beispielsweise der 30. Juni für die Abmeldung eines Spielers bzw. einer Spielerin vom alten Verein oder der 31. August für die Einreichung eines Antrags auf Spielerlaubnis - können ebenfalls abweichende Regelungen für die laufende und kommende Saison getroffen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen in den einzelnen DFB-Landesverbänden sind in diesem Falle nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.

DFB-Jugendordnung

Durchführung der Spiele (§ 1): Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.

Vereinswechsel (§ 3 und § 3a): Sofern durch zeitliche Verschiebungen der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 nötig, können von den zuständigen Verbänden auch Stichtage in Bezug auf Vereinswechsel und Beantragungen der Spielerlaubnis im Jugendbereich angepasst werden. Gleiches gilt für damit verbundene Wartefristen. Wie bei den Herren und Frauen gilt: Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist können die zuständigen Verbände festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ausgeklammert werden.

Altersklassen (§ 5): Juniorinnen und Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.

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