Hannover (red). Am gestrigen Mittwochnachmittag gaben wir bekannt, dass die Niedersächsische Corona-Verordnung geändert wurde (hier). Sie macht zum kommenden Sportwochenende den Weg frei, dass Sportveranstaltungen wieder vor einem größeren Publikum stattfinden können. Die neue Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen.

Nun werden neue Details bekannt. Neben dem Eintritt machen die niedersächsichen Vereine mit dem Verkauf von Essen und Trinken ihren Umsatz. Da darf natürlich auch das Bier als alkoholisches Getränk nicht fehlen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern muss es nun fehlen, denn dort darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden.

Erforderliche Rahmenbedingungen, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden:

1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden

2. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)

3. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)

4. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden

5. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden

6. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen